Zum 09.12.2020 ist die 10. BayIfSMV in Kraft getreten. Dadurch ändern sich einige Dinge bis mindestens zum 5. Januar, außer bei der aktuellen Lage würden sich die Zahlen signifikant in den positiven Bereich entwickeln. In diesem Beitrag werden die geltenden Regeln erklärt.
Bestehende Regelungen
Die bestehenden Regeln im Beitrag vom 24. Oktober sind weiterhin zu beachten, soweit diese hier nicht näher beschrieben werden. Dies sind insbesondere folgende:
- Der Minidienst bleibt weiterhin auch freiwillig
- Die Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen
- Der Abstand von 1,5m ist stets einzuhalten (ausgenommen Angehörige eines Hausstandes)
Gottesdienste im Inneren
Gottesdienste im Inneren sind nach wie vor zulässig, zusätzlich gelten aber folgende Vorschriften:
- Die Maskenpflicht gilt unabhängig vom Inzidenzwert während des gesamten Gottesdienstes
- Ein generelles Gesangsverbot ist zu beachten
- Gottesdienste gelten als triftiger Grund, um bei einer Ausgangsbeschränkung die Wohnung zu verlassen
- Bei einem Inzidenzwert ab 200 ist folgendes zu beachten: Durch die nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr ist auch der Besuch eines Gottesdienstes kein triftiger Grund mehr, die Wohnung zu verlassen.
Weihnachtsgottesdienste vom 24.12.2020 bis 26.12.2020 sind hiervon ausgenommen. Der Besuch der Christmette würde in diesem Fall trotzdem erlaubt sein! - Anmerkung vom 15.12.2020: Aufgrund der neuesten Erkenntnisse aus der Politik ist auch der Besuch der Christmette kein triftiger Grund mehr, nach 21 Uhr die Wohnung zu verlassen. Nähere Infos in diesem Beitrag: Link
Gottesdienste im Freien
Gottesdienste im Freien sind ebenfalls zugelassen, soweit sie nicht den Charakter einer Großveranstaltung aufweisen. Die Kinderchristmette in Oettingen bleibt somit weiterhin erlaubt.
Es ist außerdem zu beachten, dass dort ebenfalls eine generelle Maskenpflicht und das Gesangsverbot während der gesamten Dauer des Gottesdienstes gilt.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen erhaltet ihr unter folgenden Links:
- anschauliche Ampeltabelle zum Infektionsschutzkonzept vom 9.12.2020
- Schutzkonzept für Gottesdienste vom 26.6.2020
- Aktualisierung des Schutzkonzeptes für Gottesdienste vom 23.10.2020
- Änderungen ab dem 9.12.2020 (Weisung vom Bistum Augsburg)
Insbesondere ist der Beitrag vom 24. Oktober unbedingt auch zu beachten!
Über weitere Maßnahmen wird hier im Internet (Infoblatt im Download-Bereich) und im Schaukasten selbstverständlich informiert.